Test „Leben in Deutschland" und Einbürgerungstest

Test „Leben in Deutschland":

Der Test „Leben in Deutschland" ist eine Prüfung für die Verlängerung des Aufenthaltstitels oder die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft. Geprüft wird z. B. ein bestimmter Wissensstand über die Geschichte des Staates, Qualifikationen für den Arbeitsmarkt sowie Fragen zum politischen System Deutschlands, der religiösen Vielfalt und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Test findet als Abschlussprüfung eines Integrationskurses statt und ist für die Teilnehmenden kostenlos. Die Prüfung für selbst Zahlende  erfolgt an einem separaten Termin. 

Der Test besteht aus einem Fragebogen mit 33 Fragen, welcher aus einem Fragenkatalog von insgesamt 333 Fragen erstellt wurde. Zu jeder Frage gibt es vier mögliche Antworten. Die richtige Antwort ist anzukreuzen. Für die Beantwortung der 33 Fragen haben die Teilnehmenden 60 Minuten Zeit. 

Für den möglichen Nachweis der Kenntnisse nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist nach § 1 Absatz 3 der Einbürgerungstestverordnung die Beantwortung von mindestens 17 der 33 Fragen erforderlich


Prüfungstermine:
  • 21.03.2024
  • 23.05.2024
  • 18.07.2024
  • 12.09.2024
  • 14.11.2024
Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung muss persönlich unter Vorlage des Passes erfolgen. Die sofortige Zahlung der Gebühr in Höhe von 25,00 € ist für selbst Zahlende fällig. 

Test "Leben in Deutschland"241-1125-KI

23.05.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
(keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.)

Test "Leben in Deutschland"241-1127-KI

18.07.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
Plätze frei
(Plätze frei)

Test "Leben in Deutschland"242-1117-KI

12.09.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
Plätze frei
(Plätze frei)

Test "Leben in Deutschland"242-1116-KI

14.11.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
Plätze frei
(Plätze frei)
Der Einbürgerungstest:

Der Einbürgerungstest wird im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Jeder Teilenehmende erhält auch hier einen Fragebogen mit insgesamt 33 Fragen. Zu den 33 Fragen gibt es ebenfalls 4 Antwortmöglichkeiten, wovon die richtige Antwort auszuwählen und anzukreuzen ist. Der Testzeitraum ist auf 60 Minuten beschränkt. Für den Nachweis der Kenntnisse nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetztes ist nach § 1 Absatz 3 der Einbürgerungstestverordnung die Beantwortung von mindestens 17 der 33 Fragen erforderlich. 

Mit der erfolgreichen Teilnahme können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. 


Prüfungstermine:
  • 18.04.2024
  • 20.06.2024
  • 15.08.2024
  • 10.10.2024
  • 12.12.2024
Anmeldeschluss:
Der Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung muss persönlich unter Vorlage des Passes und der sofortigen Zahlung der Gebühr in Höhe von 25,00 € erfolgen.

Einbürgerungstest241-1112-KI

15.02.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
Plätze frei
(Plätze frei)

Einbürgerungstest241-1121-KI

18.04.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
(keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.)

Einbürgerungstest241-1126-KI

20.06.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
(keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.)

Einbürgerungstest242-1115-KI

15.08.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
Plätze frei
(Plätze frei)

Einbürgerungstest242-1107-KI

10.10.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
Plätze frei
(Plätze frei)

Einbürgerungstest242-1108-KI

12.12.24 (1-mal) 15:00 - 16:00 Uhr
Kirchberg
Plätze frei
(Plätze frei)
Was ist der Unterschied?

Der Test „Leben in Deutschland" und der Einbürgerungstest werden, wie bereits erwähnt im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), durchgeführt. Beide Tests bestehen aus den gleichen Fragen und den haben den gleichen Prüfungsablauf. 

Dennoch sind sie nicht gleichwertig!

Der Test „Leben in Deutschland" bietet die Möglichkeit, das Zertifikat „Integrationskurs" zu beantragen. Beim Einbürgerungstest gibt es diese Option leider nicht. 

Den Test „Leben in Deutschland" kann sowohl für die Einbürgerung als auch für die Niederlassungserlaubnis verwendet werden. Er wird von allen Behörden akzeptiert. 

Die Niederlassungserlaubnis ist nicht aufgrund des Einbürgerungstests möglich. 



Folgender Link führt Sie zum Online-Testcenter des BAMF's. Hier können Sie sich auf die beiden Testarten vorbereiten:





Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Marina Schönfeld
Mitarbeiterin der Hauptgeschäftsstelle Kirchberg